Satzung

Der genaue Wortlaut der Satzung  ist dem pdf File zu entnehmen.

§ 1

Der Heimatverein Altlandsberg,  mit Sitz in 15345 Altlandsberg, Gähdestr. 8 verfolgt ausschließlich  und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der  Abgabeverordnung. Im folgenden der „Verein“ genannt.

Der Heimatverein Altlandsberg ist eine Gemeinschaft von Bürgern und Interessenten, die sich für die Bewahrung und Pflege des stadthistorischen Erbes und für die Erhaltung der die Stadt umgebenen Landschaft einsetzt.

Zweck des Vereins: 
ist die Förderung heimatgeschichtlicher Bildung und Forschung, u.a. zum Denkmals-  und Landschaftsschutz, die Traditionspflege, sowie ortsverbundene kulturelle Tätigkeit.
Der Zweck wird verwirklicht durch:
Die  Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Beratungen und Führungen für Bürger und    Vereinigunge Die Aufarbeitung der Stadtgeschichte und Fortschreibung der Chronik.
Die Erschließung und Bewahrung historischer Substanz z.B. Schriften, Bildmaterialien  und  historische Gerätetechnik  für die Öffentlichkeit. Der Aufbau und die Pflege von Sammlungen  mit stadthistorischem Bezug und  deren Ausstellung.

 

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